Die Videothekenkarte
Jeder, der in den letzten Jahren einen Film oder ein Spiel aus einer Videothek ausgeliehen hat, kennt sie: Die Videothek-Card
Manche mögen sich denken: “Was soll ich damit? Bloß noch eine Karte mehr in meinem eh schon vollen Portemonnaie!” Dabei gibt es diese Card aus einem guten Grund:
Die Nutzer gehen mit Beantragung dieser Karte einen Leihvertrag mit dem Videotheken-Betreiber ein. In den meisten Leihsystemen kann man ein Leihgut nur durch Eingabe einer PIN-Nummer bestätigen. Dies hat den Vorteil, daß es sich – soweit man als Nutzer diese Nummer nicht weitergegeben hat – wirklich um die richtige Leihperson handelt. So kann ausgeschlossen werden, daß Filme oder Spiele nicht an Dritte ausgehändigt werden, welche unter Umständen einer ordnungsgemäßen Rückgabe nicht nachkommen. Die Haftung hierfür obliegt dem Nutzer. In dieser Hinsicht kann nur geraten werden, die PIN-Nummer niemals auf der Karte zu verzeichnen, damit die Videotheken-Card nicht widerrechtlich benutzt werden kann.
Des weiteren können Artikel bei Rückgabe schnell und einfach dem jeweiligen Nutzer zugeordnet werden, sodass lange Wartezeiten vermieden werden können.
Im übrigen hat man die Möglichkeit, sich als Kunde durch die Vorlage der Videotheken-Card schnell einen Überblick über die jeweiligen Artikel verschaffen, die sich noch im Besitz des Kunden befinden.
Dem Videotheken-Inhaber bietet sich durch die Kenntnis der Anschrift oftmals die Möglichkeit, dem Kunden Werbung und Aktionen zuzustellen, von denen ein Film- oder Spieleliebhaber Gebrauch machen kann. Für die Zustellung solcher Tagespost muß aber gewöhnlich die Zustimmung durch den Kunden gegeben werden.